Folder vonBUND eigentlich ganz eindeutig
Folgende Regelung wurde getroffen
1,25 Grenzabstand zur Pflanzung
1,25 Abstand zur Fahrspur
3,50 Fahrspurbreite
1.00 Abstand zum ausweichen
1,00 Friedensbreite
Diese Vereinabarung wurde mit Kreislandwirt Cord Lattwesen, Otto Tegtmeier und Jagdgenossenschaftvorsitzenden Ralf Lorberg getroffen.
Alle andere Feldwege bekommen einen Pflegeplan angelehnt an
Argumente wie Feldrandhygiene oder Schattenwurf von Hecken, kann man entkräften
1. Feldrandhygiene betreibt im Acker sonst würde es Feldweghygiene heißen.
es gibt höchsten 3 Wildkräuter die sich im Acker ausbreiten können, alle anderen
kommen mit der Pflege der Felder klar.